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Gemeinschaftskommentar zum Bremischen Personalvertretungsgesetz (BremPersVG)

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Das Bremische Personalvertretungsgesetz bildet die Basis für die Personalratsarbeit der bremischen Verwaltung. Doch wie ist das 1974 in Kraft getretene Gesetz heute zu interpretieren, was sagt die aktuelle Rechtsprechung? Die Arbeitnehmerkammer Bremen bietet mit der nun vorliegenden Kommentierung eine unverzichtbare Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für Personalräte, Gewerkschaften, Dienststellen, Richter und Anwälte. 18 kompetente Autorinnen und Autoren von der Arbeitnehmerkammer sowie aus Wissenschaft, Justiz und Gewerkschaften kommentieren die 74 Paragrafen und nehmen auf rund 800 Seiten unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung ausführlich Stellung: angefangen bei der Wahl und Zusammensetzung des Gremiums, über die Mitbestimmung in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten bis hin zur Zuständigkeit der Gerichte. Das Standardwerk ist das einzige seiner Art und löst nach fast 40 Jahren die erste Kommentierung aus dem Jahr 1979 ab.

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Publisher: Kellner, Klaus

OverDrive Read

  • ISBN: 9783956511103
  • Release date: June 29, 2016

PDF ebook

  • ISBN: 9783956511103
  • File size: 7832 KB
  • Release date: June 29, 2016

Formats

OverDrive Read
PDF ebook

subjects

Law Nonfiction

Languages

German

Das Bremische Personalvertretungsgesetz bildet die Basis für die Personalratsarbeit der bremischen Verwaltung. Doch wie ist das 1974 in Kraft getretene Gesetz heute zu interpretieren, was sagt die aktuelle Rechtsprechung? Die Arbeitnehmerkammer Bremen bietet mit der nun vorliegenden Kommentierung eine unverzichtbare Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für Personalräte, Gewerkschaften, Dienststellen, Richter und Anwälte. 18 kompetente Autorinnen und Autoren von der Arbeitnehmerkammer sowie aus Wissenschaft, Justiz und Gewerkschaften kommentieren die 74 Paragrafen und nehmen auf rund 800 Seiten unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung ausführlich Stellung: angefangen bei der Wahl und Zusammensetzung des Gremiums, über die Mitbestimmung in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten bis hin zur Zuständigkeit der Gerichte. Das Standardwerk ist das einzige seiner Art und löst nach fast 40 Jahren die erste Kommentierung aus dem Jahr 1979 ab.

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